Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung?

Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung?

Wann beginnt eigentlich der Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Auf Antrag jedoch, kann der Versicherungsschutz auch vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen.

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