Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ihre Haftpflichtansprüche - passende Angebote mit Ihrer g.i.f. Finanzkanzlei
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe, etwa Rechtsanwälte (Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte), Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer.
Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus diesen folgenden Vermögensschäden (Bsp. Erwerbsausfall) gestellt werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung schließt zusätzlich auch Ansprüche wegen des spezifischen Schadenpotentials dieser Berufe in die Versicherungsdeckung mit ein. Beispiel: Ein Anwalt, welcher von einem Mandanten haftpflichtig gemacht wird wegen eines Fehlers in der Vertretung seines Mandanten (wodurch der Mandant z. B. den Prozess verliert und z. B. zu hohe Alimente bezahlen muss) genießt hier ebenfalls Deckung, obwohl weder ein Personenschaden noch ein Sachschaden entstanden ist.
(Quelle: Wikipedia)