Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflichtversicherung gerade auf Baustellen sehr wichtig - die g.i.f. Finanzkanzlei berät Sie hierzu gern
Von Beginn an, mit dem ersten Spatenstich, haften Bauherren für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt anderen Personen zugefügt werden. Werden Passanten verletzt, das benachbarte Haus, ein vorbei fahrendes oder geparktes Auto beschädigt oder stürzt ein spielendes Kind wegen unzureichender Beleuchtung in eine Baugrube, dann haftet der Bauherr im vollen Umfang.
Der Bauherr ist für die Sicherheit seiner Baustelle verantwortlich. Es besteht für ihn keine generelle Anwesenheitspflicht, wohl aber die Pflicht zur regelmäßigen und häufigen Kontrolle. Entgeht ihm ein gefahrenreicher Zustand, ohne dass Kontrollen nachgewiesen werden können, haftet wiederum der Bauherr allein für eventuelle Schäden.
Die Bauherrenhaftpflichversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz gegen Ansprüche Dritter, vorausgesetzt, sie wurde vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen.
Ihre Fragen zum Thema Bauherrrenhaftpflichtversicherung und anderen Themen beantworten wir Ihnen gern per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.