Gewässerschaden-haftpflicht-versicherung

Gewässerschaden-Haftpflicht

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung wichtig auch bei Ölheizungsanlagen - die g.i.f. Finanzkanzlei berät Sie gern

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung wichtig auch bei Ölheizungsanlagen - die g.i.f. Finanzkanzlei berät Sie gern

Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung versichert z.B. Besitzer einer Immobilie mit Ölheizungsanlage. Hier ist ein besonders "wasserdichter" finanzieller Versicherungsschutz für Sie wichtig. Das bestehende Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland spricht von einer verschuldungsunabhängigen Haftung, z.B. wenn Heizöl aus Ihrer Anlage in das Grundwasser gelangt. Die finanziellen Folgen können fatal sein.

Die Gewässerschaden-Haftpflicht versichert Sie gegen Schadensersatzansprüche aus Schäden an Gewässern (Grundwasser, Brunnen, fließende und stehende Gewässer) und notwendigen Rettungskosten, wie das Ausheben und Abfahren bzw. Ausbrennen von Erdreich.

 

Unser Angebot für Sie:

Eine private Haftpflichtversicherung, die den Betrieb Ihres Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 10.000 Litern im selbstgenutzten Objekt beitragsfrei mitversichert.

Ihre Fragen zum Thema Gewässerschadenhaftpflichtversicherung und anderen Themen beantworten wir Ihnen gern per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.