Berufsunfähigkeits-versicherung

Berufsunfähigkeit

Was tun bei Berufsunfähigkeit? Die g.i.f. hilft und berät

Jede vierte Rente in Deutschland ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Jede vierte Rente in Deutschland ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen sieht der Gesetzgeber keinen Berufsschutz mehr vor. Das heißt, dass Sie der Gesetzgeber im Falle einer Berufsunfähigkeit in jede andere Tätigkeit verweisen kann.

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Eines ist ganz klar und gilt nicht nur für die Berufsunfähigkeitsversicherung: das preiswerteste Angebot ist nicht zwangsläufig das Beste. Die entscheidenden Kriterien für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz sind Inhalt und Qualität der Versicherungsbedingungen - damit es im Leistungsfall keine unangenehmen Überraschungen gibt. In den Details der Versicherungsbedingungen gibt es von Anbieter zu Anbieter zum Teil erhebliche Unterschiede. Der punktgenaue Leistungsvergleich und unsere persönliche Beratung sind gute Voraussetzungen dafür, im Schadensfall schnell und unbürokratisch die vereinbarte Rente zu beziehen.

Ein absolutes Muss: Der BU-Schutz

Jeder fünfte Erwerbstätige scheidet aus gesundheitlichen Gründen verfrüht aus dem Arbeitsleben aus. In 97% aller Fälle sind Krankheiten die Ursache dafür. Durchschnittlich 550 Euro gesetzliche Rente pro Monat sichert Ihnen zurzeit der Gesetzgeber zu. Die Tendenz: Fallend. Denn es kommt noch schlimmer! Seit der Rentenreform 2001 erhalten alle nach dem 02.01.1961 Geborenen überhaupt keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Lediglich die so genannte Erwerbsminderungsrente tritt in Kraft. Diese leistet wiederum bedeutend weniger als die Berufsunfähigkeitsrente und ist von der verbleibenden Arbeitsfähigkeit entscheidend abhängig:

  • Die komplette Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer weniger als 3 Std pro Tag arbeitsfähig ist.
  • Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und 6 Std täglich arbeitsfähig ist.
  • Keine Erwerbsminderungsrente erhält, wer mehr als 6 Std am Tag eine Erwerbstätigkeit ausüben kann!

Insbesondere für junge Menschen ist ein BU-Schutz daher nahezu unumgänglich, zumal die allgemeine Wartezeit bis zum Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen für Berufseinsteiger ganze 5 Jahre beträgt!