Haftpflichtversicherung

Haftpflicht

g.i.f. - Privathaftpflichtversicherung für Familie und Bedienstete

Keine Versicherung ist wichtiger!

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Wir beraten und versichern Sie zu folgenden Themen:

  • Diensthaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst
  • Private Haftpflichtversicherung

BGB § 823. [Schadenersatzpflicht] Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ist Ihre wichtigste Versicherung überhaupt. Keine Versicherung ist wichtiger! Denn wenn Sie versehentlich oder aus Fahrlässigkeit einem anderen einen Schaden zufügen, so haften Sie dafür laut Bürgerlichem Gesetzbuch mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen.

Schon das unachtsame Überqueren der Straße kann für Sie zur finanziellen Katastrophe werden. Stellen Sie sich vor, dass dadurch ein PKW, der versuchte Ihnen auszuweichen, mit allen Insassen schwer verunglückt. Eine Person tot, zwei Schwerverletzte, erheblicher Sachschaden. Wer übernimmt die Kosten die nun entstehen? Hinterbliebenenversorgung, Schwerverletztenrenten, Schmerzensgeld, Regressforderungen der Krankenkassen, der Sachschaden, alles in allem ein Schaden der in die Millionen geht! Können Sie das bezahlen? Hier tritt Ihre Haftpflicht ein.

Wissen Sie auch, dass Ihre Haftpflichtversicherung Sie gegen ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt? Es ist also sozusagen auch eine "kleine Rechtschutzversicherung".

Und denken Sie daran: Alles wird teurer! Auch die Schmerzensgeldzahlungen an die Geschädigten. Denken Sie über die amerikanischen Verhältnisse und die dortigen Millionenklagen nach. Neueste Gerichtsurteile in Deutschland tendieren auch in diese Richtung.

Welche Kernleistungen bietet die Privathaftpflichtversicherung?

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden
  • Weltweitre Schutz auf Reisen bis zu einem Jahr, rund um die Uhr
  • Schutz für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder (i, d. R, bis Ausbildungsende)
  • Übernahme aller Kosten (z.B. Prozesskosten) zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Mögliche Schadenfälle

  • Sie verursachen als Fahrradfahrer im Straßenverkehr einen Unfall
  • Als Inlineskater fahren Sie einen Fußgänger um
  • Ihr Kind trifft mit dem Fußball die Fensterscheibe des Nachbarn
  • Als Mieter verursachen Sie einen Wasserschaden in der gemieteten Wohnung

Die Tarifauswahl ist hier sehr vielseitig. Viele Risiken sind lt. AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (wie z.B. Risiken durch Besitz und Führen von Surfbrettern, Forderungsausfalldeckung¹, bei Kunden unter 7 Jahren kein Versicherungsschutz, wenn Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt wurde und vieles mehr). Sie erhalten bei uns die Lösung aus diesem Tarifdschungel und darüber hinaus bieten wir Ihnen einen individuellen Schadenservice.

Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung

Je nach Leistungseinschlüssen und Berufsstatus liegen die Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung zwischen 39,00 bis 70,00 € im Jahr.
Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Speziell für den öffentlichen Dienst

Jetzt neu: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Artikel 34 GG
Haftung bei Amtspflichtverletzungen

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm ein Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriffvorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Schutz vor Regressforderungen

Dies bedeutet, dass Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes vom geschädigten Bürger selbst nicht direkt in Anspruch genommen werden können. Die direkte Verantwortlichkeit gegenüber dem geschädigten Bürger trifft grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst die schädigenden Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes stehen. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können aber von ihrem Dienstherrn für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden in Rückgriff genommen werden.

An diese Nahtstelle (also dem Rückgriff für grob fahrlässig verursachte Schäden) setzt nun der jeweilige Versicherungsschutz der Amtshaftpflichtversicherung (als Zusatzrisiko zur Privathaftpflicht) einerseits und der neu eingeführten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den öffentlich Dienst andererseits ein.

Unser Angebot, Ihre Entscheidung

Sie entscheiden, welchen Versicherungsschutz Sie für Ihr berufliches Risiko benötigen.
Wir bieten Ihnen individuelle Deckung zu attraktiven Konditionen - Sicherheit, die sich rechnet.

Prämienbeispiele der Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung f. d. öffentl. Dienst

Beamtin/Beamter oder Bedienstete/r im öffentlichen Dienst

  • Versicherungssumme: 100.000 EURO
  • Jahresprämie bei nicht leitender Funktion 35 EURO
  • Jahresprämie bei leitender Funktion 75 EURO
  • Jeweils zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer

Die Höhe der Prämie richtet sich nach Ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich sowie Ihrer Funktion.

Wer sich versichern kann:

  • Sicherheit - Mitarbeiter von Bundesgrenzschutz, Bundeswehr oder Polizei
  • Justiz - Bedienstete der Justiz, Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtspfleger
  • Verwaltung - Bedienstete von Verwaltung, Bau- und Forstämtern Auswärtigem Amt, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Sozialversicherungen