Hausrat

Hausratversicherung und Haushaltsschäden - Die g.i.f. Finanzkanzlei berät zur richtigen Vorsorge
Was kann in den eigenen vier Wänden schon passieren?
Wer so denkt, handelt fahrlässig. Seit 1980 hat sich die Zahl der Einbrüche mehr als verdoppelt. Rund 211.000-mal pro Jahr wird in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen. Wer sich nicht schützt, ist selbst schuld.
Einrichtung, Fernseher, Stereo-Anlage, Bekleidung, Porzellan, Foto-Ausrüstung und anderer Hausrat belaufen sich im Durchschnitt auf eine Summe von zwei bis drei Jahres-Nettogehältern. Bei einer ausreichend hohen Versicherungssumme wird der gesamte Hausrat zum Neuwert ersetzt.
Der Hausrat im Sinne der Versicherung sind die Dinge, die, wenn Sie Ihre Wohnung auf den Kopf stellen, herausfallen. Das sind neben Ihren Möbeln auch Kleidung, Geschirr - ja sogar Haustiere. Um sich vor finanziellen Folgen nach einem Blitzeinschlag , einem Wasser- oder Brandschaden oder einem Einbruch zu schützen, kann man eine Hausratversicherung abschließen.
Wer oder Was ist versichert?
Eine Hausratversicherung schützt Sie gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Beraubung oder Vandalismus an Ihrem Hausrat (z.B. Möbel, Teppiche, Geschirr oder Wertsachen) verursacht werden können.
Bei guten Anbietern sind bereits folgende Versicherungsleistungen ohne Mehrbeitrag enthalten:
- Schäden durch Wasseraustritt aus Aquarien oder Terrarien bis 300 Liter Inhalt sowie aus Wasserbetten
- Überspannungsschäden bis 100% der Versicherungssumme durch Blitz
- Wertsachen bis 30% der Versicherungssumme
- Vorsorgeversicherung bis 15% der Versicherungssumme
- Privat genutzte Werkzeuge
- Ersatzteile von Motor- oder Wasserfahrzeugen
- Baumaterialien in Garagen
- Wäsche auf der Leine bis 256,00 EUR zum Zeitwert gegen Diebstahl und Feuer
- Umzugskosten bis zur Höhe von 1.023,00 EUR nach einem Versicherungsfall
- Hotelkosten, 1‰ der Versicherungssumme, mindestens 103,00 EUR, längstens für 100 Tage nach einem Versicherungsfall
- Wiederbeschaffung von Gefriergut bis103,00 EUR nach einem versicherten Schadenfall oder dem Niederbrechen der Kühlanlage
- Diebstahl aus dem Kfz durch Aufbruch im Parkhaus oder Tiefgarage bis 512,00 EUR
- Implosionsschäden bis 512,00 EUR zum Zeitwert
- Schäden durch Austritt wärmetragender Flüssigkeiten aus Fußbodenheizungen, Klima- oder Solaranlagen
- Wegekosten zur Wiederbeschaffung von Dokumenten wie Urkunden, Sparbücher etc. Bis höchstens 103,00 EUR
Mögliche Schadenfälle
- Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Dadurch kann Regen in das Dachgeschoss gelangen; dort werden Möbel und Teppiche beschädigt.
- Unbekannte brechen in Ihre Wohnung ein, zerstören die Wohnungseinrichtung und nehmen einige Wertgegenstände mit.
Unser Beispiel:
Versicherungssumme 30.000,- € Jahresbeitrag ab 48,30 €
Da Sie aber zusätzliche Dinge mit einschließen können, wie z.B. Fahrrad, höherwertige Gegenstände, Elementarschäden etc., ist es wichtig, mit einem Fachmann Ihren genauen Bedarf zu ermitteln.